Allgemeine Geschäftsbedingungen

POM Group B.V. verwendet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NLdigital, die beim Bezirksgericht der Mitte der Niederlande, Standort Utrecht, hinterlegt sind.

POM GERMANY GMBH - AGB

§1 ANWENDUNGSBEREICH

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB des Anbieters abweichende Bedingungen des Nutzers erkennt der Anbieter nicht an, sofern der Anbieter deren Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

(2) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen gem. §14 BGB.

(3) Mit dem Vertrag über die Nutzung von SaaS Dienstleistungen werden dem Nutzer die AGB zur Kenntnis gegeben. Sie gelten damit für die Nutzungsvertragsgegenständlichen SaaS Dienstleistungen umfassend. 

§2 GEGENSTAND DES VERTRAGES

(1) Diese Vertragsbedingungen regeln die zeitweise Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen in ihrer bei Vertragsschluss aktuellen Version durch den Nutzer.

(2) Die SaaS Dienstleistungen werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Nutzer kann die auf den Servern des Anbieters bzw. eines von dem Anbieter beauftragten Dritten gespeicherte und ausführbare Saas Dienstleistung über eine Internetverbindung für die Dauer des Vertrages nutzen und weitere Dienstleistungen des Anbieters im Zusammenhang hiermit in Anspruch nehmen.

(3) Der Nutzer hat für die Nutzung der SaaS Dienstleistungen die vereinbarte monatliche Lizenz und die Kosten der anderen kostenpflichtigen Dienste zu leisten.

§3 VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSDAUER

(1) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer kommt durch die Unterzeichnung des Vertrags über die Nutzung von SaaS Dienstleistungen und dessen Anlagen zustande.

(2) Im Rahmen des Vertragsschlusses wird der Nutzer zudem u.a. einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter abschließen.

(3) Der Vertrag wird zunächst für zwölf Monate geschlossen. Kündigungsfrist sind 3 Monate. Wird diese Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag stets automatisch um weitere 12 Monate.

(4) Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der den Anbieter zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt und die Verletzung auf eine Abmahnung des Anbieters hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt. Bei schwerwiegenden Verletzungen kann eine Abmahnung auch entbehrlich sein.

(5) Die Kündigung gem. § 3 Abs. 3 und 4 hat in Schriftform zu erfolgen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.

(6) Im Falle einer Kündigung werden die Zugänge des Nutzers zum Kündigungstermin gesperrt. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass er sich vor diesem Termin alle für ihn relevanten Informationen gesichert hat.

(7) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf angemessene,wirksame und zugängliche technische Mittel zur Berichtigung von Eingabefehlern bei der Bestellung, die Erteilung der gesetzlichen Informationen im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312 i Abs. 1 Nr. 2 BGB und eine sofortige Bestätigung des Zugangs seiner Bestellung. Soweit derartige Mittel oder Angaben zur Verfügung gestellt werden, erfolgt dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

§4 ZAHLUNG

(1) Alle Preise des Anbieters sind in Euro und verstehen sich netto jeweils zzgl. Der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Die Bezahlung der laufenden Vergütungen erfolgt auf dem auf der Rechnung stehenden Zahlungsweg.

(2) Die Zahlungskonditionen sind wie folgt:

● Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach dem jeweiligen Rechnungsdatum zu erfolgen.

● Zahlung der monatlich fälligen POM Lizenz: 100%im Voraus zum jeweils ersten eines Monats

● Zahlung des POM Messaging und sonstiger Dienstleistungen: 100% des Verbrauchs des letzten Monats am jeweils Monatsersten des Folgemonats

(3) Wird der Vertrag nicht am ersten Tag eines Kalendermonats geschlossen, berechnet sich die für den ersten Monat zu entrichtende Lizenzgebühr anteilig nach den verbleibenden Tagen des Monats, beginnend mit dem auf die Bereitstellung der Software folgenden Tag.

(4) Sofern der Nutzer mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.

(5) Gerät der Nutzer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann der Anbieter ein Leistungsverweigerungsrecht dadurch geltend machen, dass der Anbieter den Zugang des Nutzers zu den SaaS Dienstleistungen vorübergehend sperrt. In diesem Fall ist der Nutzer trotz gesperrtem Zugang weiterhin zur Leistung des Entgelts verpflichtet.Der Anbieter kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gem. § 543 BGB wegen des Zahlungsverzuges auch fristlos kündigen.

(6) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Anbieter wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Nutzer befugt.

§5 VERFÜGBARKEIT DER SAAS DIENSTLEISTUNGEN,HÖHERE GEWALT

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, dem Nutzer die Saas Dienstleistungen dauerhaft am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht(„Übergabepunkt“), zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.Die Leistung des Anbieters umfasst die Saas Dienstleistungen in ihrer aktuellen Version, die für ihre Nutzung erforderliche Rechenleistung und den erforderlichen Speicherplatz auf einem über das Internet anwählbaren Server nebst Einwahllogistik für den Nutzer. Der Anbieter schuldet nicht die Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Nutzers bis zu dem soeben definierten Übergabepunkt.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung der Seite insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des Anbieters oder der SaaS Dienstleistungen erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Der Anbieter wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Nutzer Rücksicht nehmen (z.B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist der Anbieter zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt.

(3) Der Nutzer soll Funktionsausfälle oder -störungen der SaaS Dienstleistungen so schnell und präzise wie möglich dem Anbieter mitteilen.

(4) Ist der Anbieter zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung des Anbieters zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.

(5) Dauert das Leistungshindernis mehr als eine Woche,hat der Nutzer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses fürihn kein Interesse mehr hat.

§6 UPDATES

(1) Der Anbieter entwickelt seine SaaS Dienstleistungen und seine übrigen Dienste ständig weiter. Verbesserungen und Updates der SaaS Dienstleistungen im Rahmen der bisherigen Funktionalitäten und in Anpassung an geänderte rechtliche und technische Rahmenbedingungen werden dem Nutzer im Rahmen der Überlassung freiwillig automatisch zur Verfügung gestellt.

(2) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf bestimmte Verbesserungen (soweit die SaaS Dienstleistung nicht mangelhaft ist oder wird) oder eine bestimmte Zeitfolge von Maßnahmen.

(3) Der Nutzer hat insbesondere keinen Anspruch auf Weiterentwicklungen mit zusätzlichen Funktionen, deren Nutzung kann von dem Anbieter von einer Änderung des Vertrages abhängig gemacht werden, insbesondere einer Anpassung der Vergütung.

§7 VERBOTENE NUTZUNGEN

(1) Dem Nutzer ist es verboten, die SaaS Dienstleistungen übermäßig und in spammender Weise zu nutzen. Er hat alle Vorkehrungen zu treffen, die eine unrechtmäßige, spammende oder sonst übermäßige Nutzung ausschließen. 

(2) Dem Nutzer ist untersagt, die SaaS Umgebung und ihre Software oder die Server, auf denen sie abläuft, mit schädlichem Code (Computerviren, Würmer oder Trojaner etc.) zu infizieren oder zu verunreinigen oder fahrlässig eine solche Nutzung zu ermöglichen.

(3) Eine Weitergabe, Untervermietung, Unterlizenzierung oder sonstige Weiterveräußerung der SaaS Dienstleistungen durch den Nutzer ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

§8 PFLICHTEN DES NUTZERS, MITWIRKUNG

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die für den Vertrag erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe betrifft insbesondere die Firma, den Vornamen und Nachnamen, die vollständige Adresse sowie die Kontaktmöglichkeiten und die Bankdaten. Macht der Nutzer unwahre Angaben, kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten jeweils aktuell zu halten und Veränderungen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Nutzer erhält von dem Anbieter die Zugangsdaten zu den SaaS Dienstleistungen. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung der gehosteten Software durch unberechtigte Personen auszuschließen. Diese Zugangsdaten sind von dem Nutzer vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital darf der Nutzer Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlüsselt speichern.

(4) Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Nutzers der Zugang gesperrt werden. Hat der Nutzer diese Sperrung zu vertreten, hafteter für die durch die Freischaltung entstehenden Kosten und Aufwendungen des Anbieters im Rahmen der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen und angemessenen Kosten.

(5) Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglichin Kenntnis zu setzen, wenn der Nutzer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seinem Nutzerprofil verschafft haben. Benachrichtigt der Nutzer den Anbieter nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

(6) Der Anbieter sichert die Daten des Nutzers auf dem vom Anbieter verantworteten Server und regelmäßig auf einem externen Backup-Server.

(7) Der Nutzer kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren und ist verpflichtet, dies am Ende eines jeden Arbeitstages zu tun. Soweit dies nicht möglich ist, stellt der Anbieter dem Kunden die Daten wöchentlich als Backup zur Verfügung.

(8) Der Nutzer ist verpflichtet, die in den Benutzerhandbüchern und sonstigen Anleitungen enthaltenen Informationen zu befolgen. Leistet der Nutzer dem nicht Folge, ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

§9 GEWÄHRLEISTUNG

(1) Der Anbieter leistet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für die SaaS Dienstleistungen, soweit nachfolgend nicht ein anderes geregelt ist. Der Anbieter leistet die Gewähr nur im Rahmen der Eigenschaften der von ihm angebotenen und beschriebenen SaaS Dienstleistungen. Der Anbieter leistet keine Gewähr dafür, dass die SaaS Dienstleistungen den Interessen oder betrieblichen Besonderheiten des Nutzers entspricht, soweit nicht ein entsprechendes Beratungs- oder sonstiges Verschulden des Anbieters vorliegt.

(2) Ausgeschlossen ist eine Gewährleistung für den Gebrauch der Homepage unter nicht Befolgung der Benutzerhandbücher und Anleitungen des Anbieters durch den Nutzer.

(3) Ausgeschlossen ist eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a BGB des Anbieters für anfängliche Mängel. Für anfängliche Mängel haftet der Anbieter nur, wenn er diesen Mangel kannte oder hätte kennen müssen und den Nutzer nicht entsprechend informiert hat.

(4) Der Nutzer hat keinen Anspruch wegen Mängeln, wenn die Saas Dienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktioniert, weil der Nutzer sie unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder in einer nicht vereinbarten Systemumgebung oder sonst unter Verstoß gegen § 8 dieses Vertrages nutzt oder sie selbst oder durch Dritte nachteilig verändert hat und dies für den Mangel verantwortlich ist.

(5) Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Mängel nachvollziehbar und detailliert zu melden. Dabei hat der Nutzer insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels anzugeben.

(6) Meldet der Nutzer einen Mangel, obwohl er die Fehlfunktion selbst zu vertreten hat, ist der Anbieter berechtigt, dem Nutzer die Kosten für den geleisteten Support zu den zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Beratungspreisen des Anbieters zu berechnen, hilfsweise anhand der üblichen und angemessenen Kosten für eines olche Supportleistung.

(7) Die Behebung von Mängeln erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung der SaaS Dienstleistungen. Hierfür steht dem Anbieter eine angemessene Frist zu.

(8) Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter in zumutbarem Maße bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.

(9) Ansprüche des Nutzers wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der SaaS Dienstleistungen. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder durch den Mangel Leben, Körper, Freiheit oder Gesundheit des Nutzers verletzt wurden.

§ 10 HAFTUNG

(1) Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder bei einer zugesicherten Eigenschaft der Höhe nach unbeschränkt.

(2) Bei einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nicht.Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Nutzers schützen, die dem Nutzer nach dem Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Angestellten und Mitarbeiter des Anbieters sowie dessen Erfüllungs - und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmer. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(4) Die auf der Webseite des Anbieters veröffentlichten Inhalte von Nutzern werden von dem Anbieter nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und stellen auch nicht die Meinung des Anbieters dar. Für fremde Angebote und Inhalte ist der Anbieter nicht verantwortlich.

§ 11 URHEBERRECHTE DES ANBIETERS, LIZENZEN

(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen SaaS Dienstleistungen ein.

(2) Soweit nicht gesetzlich erlaubt, ist dem Nutzer insbesondere untersagt,- die in der SaaS Umgebung enthaltene Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu vermischen oder sonst zu verändern; dies gilt auch für die zugehörige Dokumentation,- die in der SaaS Umgebung enthaltene Software zu dekompilieren, nach zu ahmen, einem Reverse Engineering zu unterziehen, - die in der SaaS Umgebung enthaltene Software oder die Dokumentation zu vervielfältigen, soweit dies nicht für den vertragsgemäßen Mietgebrauch notwendig ist,- an der in der SaaS Umgebung enthaltenen Software Marken, Urheber- oder anderen Schutzrechtsvermerke desAnbieters zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zumachen

(3) Die in der SaaS Umgebung erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten des Nutzers werden auf den Servern des Anbieters gespeichert. Der Nutzer bleibt alleiniger Inhaber der Daten. Der Anbieter ist nur Auftragsverarbeiter.

§ 12 DATENSCHUTZ

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind.

(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung des Betroffenen (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.

(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtsverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.

(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur solange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

(5) Der Nutzer erlaubt dem Anbieter, die vom Nutzer eingespeisten Daten zu vervielfältigen, soweit dies für die Erbringung der geschuldeten Leistungen aus diesem Vertrag erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten auf einem Ausfallsystem bzw. einem separaten Ausfallrechenzentrum zu speichern. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

(6) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters, zu finden unter: https://www.pom.jetzt./informationen/datenschutzerklärung

§ 13 GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(2) Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit einem Nutzer, der Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist, ist ausschließlich der Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht  bekannt ist. Der Anbieter ist jedoch jederzeit berechtigt, den Nutzer auch an seinem Geschäftssitz oder jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980(UN-Kaufrecht).

§ 14 SONSTIGES

(1) Eine Aufrechnung ist für den Nutzer nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen statthaft.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfender Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertrag zielrechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.

(4) Der Anbieter ist zu Änderungen dieser AGB und sonstiger Bedingungen berechtigt. Er wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere auf grund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, Änderungen der Rechtsprechung oder Gesetzte oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen dem Anbieter und dem Nutzer erheblich gestört, so muss der Nutzer der Änderungen explizit zustimmen. Andernfalls wird der Anbieter den Nutzer über eine Änderung dieser AGB oder sonstiger Bedingungen informieren und ihm eine Widerspruchsfrist von einem Monat einräumen. Sollte ein fristgerechter Widerspruch unterbleiben, wird die geänderte Fassung der AGB oder der sonstigen Bedingungen in das Vertragsverhältnis mit einbezogen. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Nutzers.